Im Trauerfall
Was ist zu tun?
Was ist zu tun?
Ein Todesfall in einer Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges und einschneidendes Ereignis.
Der Tod einer nahestehenden Person kann Menschen lähmen, aber auch Stress auslösen.
Versuchen Sie trotz des Schreckes und des Schocks die Ruhe zu bewahren.
Sie müssen nichts überstürzen und sollten vor allem versuchen, nicht panisch zu reagieren.
Als Nachbar, Freund oder Begleiter der Hinterbliebenen sollten Sie versuchen, die unmittelbar Betroffenen aufzufangen. Dabei ist es wichtig, einfach „ da zu sein“ und Ruhe auszustrahlen als „tröstende Worte“ zu finden.
Wir stehen Ihnen zu jeder Tages und Nachtzeit zu Verfügung.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit bei Abholung eines Verstorbenen von zu Hause den Hinterbliebenen in diesen schweren ersten Stunden des Alleinseins so lange Beistand zu geben, wie Sie es wünschen.
Versuchen Sie trotz des Schreckes und des Schocks die Ruhe zu bewahren.
Sie müssen nichts überstürzen und sollten vor allem versuchen, nicht panisch zu reagieren.
Als Nachbar, Freund oder Begleiter der Hinterbliebenen sollten Sie versuchen, die unmittelbar Betroffenen aufzufangen. Dabei ist es wichtig, einfach „ da zu sein“ und Ruhe auszustrahlen als „tröstende Worte“ zu finden.
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Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder wenn nicht anders möglich den Notarzt. Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat vor Ort ausgestellt.
Halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
- Bei einem Sterbefall in einen Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt von der jeweiligen Verwaltung benachrichtigt.
Wir stehen Ihnen zu jeder Tages und Nachtzeit zu Verfügung.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit bei Abholung eines Verstorbenen von zu Hause den Hinterbliebenen in diesen schweren ersten Stunden des Alleinseins so lange Beistand zu geben, wie Sie es wünschen.
Zur Regelung der Formalitäten benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen
- bei Ledigen oder Minderjährigen: die standesamtliche Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: die Heirats- / Eheurkunde und die Geburtsurkunde
- bei Verwitweten: die Heirat- / Eheurkunde, die Sterbe- und Geburtsurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen: Die Heirat- / Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil- (Anstelle der Einzelurkunden genügt auch ein Familienstammbuch mit allen Eintragungen.) und die Geburtsurkunde
Wichtig: Alle Urkunden müssen in Original vor liegen.
Von der verstorbenen Person benötigen wir:
- den Personalausweis
- ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) bei Haussterbefälle
- den letzten Rentenbescheid bzw. Witwen-/Witwer- Rentenbescheid
- Kranken-Versicherungskarten
- Geburtsurkunde